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FALKE Quality Guideline

Präambel zur FALKE Quality Guideline

FALKE versteht sich als Anbieter erstklassiger Produkte. Neben einem anspruchsvollen Design verbinden wir dies mit der Vorstellung von höchster Qualität.

Die FALKE Quality Guideline ist der Maßstab zur Umsetzung dieser Qualitätsansprüche und ist daher sowohl für alle FALKE Produkte als auch für alle Vorprodukte gültig. Wir erwarten die Einhaltung dieser Anforderungen von unseren Geschäftspartnern.

Als fester Bestandteil der FALKE Einkaufsbedingungen ist die Quality Guideline für alle Lieferanten von FALKE rechtlich bindend, sofern kein schriftlicher Widerspruch erfolgt.

Basis der Materiallieferungen sind unsere Einkaufsbedingungen und unser Code of Conduct, den unsere Lieferanten bestätigen.

Ergänzend bitten wir Lieferanten nach den gesetzlichen Standards des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und/ oder nach den Vorgaben des amfori BSCI Code of Conduct von Fall zu Fall um zusätzliche Angaben zu menschenrechtlichen oder umweltrechtlichen Risiken, beispielsweise nach den Ergebnissen eines amfori BSCI-Audits.

Weiterhin werden wir zertifizierte Qualitäten stichprobenartig in unabhängigen Prüflaboren auf berechtigte Erteilung des Zertifikats prüfen.

Die FALKE Quality Guideline sowie die zitierten Normen gelten jeweils in ihrer aktuellen Fassung. Die jeweils neueste Version der FALKE Quality Guidelineist online hier verfügbar.

Mindestanforderungen – Garne

Wir erwarten die Warenlieferung nach Oekotex Standard 100, Klasse 1 Anhang 6. 

Bei saisonalen Garnen akzeptieren wir, abweichend von den in diesem Dokument genannten Anforderungen, eine Zertifizierung nach Oekotex Standard 100, 
Klasse 2 Anhang 6, wenn mindestens die Schadstoffgrenzwerte der FALKE Quality Guideline eingehalten werden. Saisonale Produkte sind Artikel, die nur eine 
Saison produziert werden. Lieferanten werden von FALKE darüber informiert, welche Materialien ausschließlich in saisonale Artikel eingehen.

Von Lieferanten mit einer textilen Nassproduktion setzen wir ein umweltbewusstes Chemikalienmanagement mit Nennung der Nassproduktionsstätte und die 
Bestätigung durch einen ZDHC-Abwassertest voraus. (Ausnahmen: Spinndüsengefärbte Kunstfasern und Rohweiß-Garne)

Abweichungen von den hier aufgeführten Anforderungen und alternative Zertifikate sind in jedem Einzelfall durch FALKE freizugeben.
Prüfkriterium Prüfmethode Differenzierung Anforderung

Garnfeinheit

DIN EN ISO 2060 / DIN 53830-3 

 

± 5%

Spinn- / Zwirndrehung

DIN EN ISO 2061

 

Gemäß freigegebenen Datenblatt

Reibwert

Zweigle, Medan Attrifil III

 Polypropylen

alle anderen Faserarten

0,12-0,22

0,12-0,18

Reißfestigkeit

DIN EN ISO 2062

Wolle
Wolle / Polyamid
Baumwolle
Seide
Polyamid
Polyacryl 
Polypropylen

> 4 cN/tex
> 6 cN/tex
> 10 cN/tex
> 12 cN/tex
> 30 cN/tex
> 10 cN/tex
> 20 cN/tex

Gleichmäßigkeit & Haarigkeit

Uster (ASTM D1425)

 

Gemäß freigegebenen Datenblatt

Restfeuchte / Konditionierung

ISO 6741

 

< ± 2%, sofern nicht anders vereinbart

Wickeltafel 

Optische Prüfung

 

bestanden, keine Moiré-Effekte

Farbmessung 

DIN EN ISO/CIE 11664

Definierte Polyamid-Farben
alle anderen Fasern / Farben

ΔE < 1,5
ΔE < 1,0

Reibechtheit nass

DIN EN ISO 105-X12


Helle Farben
Dunkle Farben (Baumwolle; Zellulose; 
Seide und deren Mischungen)
Dunkle Farben (alle anderen Faserarten)

4
2-3

3-4

Reibechtheit trocken



DIN EN ISO 105-X12


Helle Farben
Dunkle Farben 

=5
4

Farbechtheit Waschen

DIN EN ISO 105-C06
(CO 60 °C; WO 40 °C; PA 50 °C; 
PES 60 °C; PAN 30 °C /40 °C)
(Fein: PAN 30 °C)

Anbluten auf Multifaserbegleitgewebe
Farbtonänderung

3-4
4

4

Farbechtheit Wasser schwer

DIN EN ISO 105-E01; Anbluten auf 
Multifaserbegleitgewebe

Helle Farben
Dunkle Farben

=5
4

Schweißechtheit sauer

DIN EN ISO 105-E04 

 

3-4

Schweißechtheit alkalisch 

DIN EN ISO 105-E04


3- 4

Speichel-/Schweißechtheit

DIN 53160-1/-2

4-5

Lichtechtheit

DIN EN ISO 105-B02

Brillante Farben
Andere Farben

3-4
4

Wir erwarten mit jeder ersten Lieferung einer neuen Garnqualität die Übermittlung des dazugehörigen Technischen Datenblattes. Ein Muster mit den 
mindestens zu liefernden Informationen finden Sie im Anhang. Weiterhin bitten wir um die Zusendung der konkreten Prüfergebnisse für jede gelieferte Partie.

Mindestanforderungen – Artikel

Wir erwarten die Warenlieferung nach Oekotex Standard 100, Klasse 1 Anhang 6. 

Bei saisonalen Artikeln akzeptieren wir, abweichend von den in diesem Dokument genannten Anforderungen, eine Zertifizierung nach Oekotex Standard 100, 
Klasse 2 Anhang 6, wenn mindestens die Schadstoffgrenzwerte der FALKE Quality Guideline eingehalten werden. Saisonale Produkte sind Artikel, die nur eine 
Saison produziert werden. Lieferanten werden von FALKE darüber informiert, welche Artikel ausschließlich saisonal sind.

Darüberhinausgehende Abweichungen und alternative Zertifikate sind in jedem Einzelfall durch FALKE freizugeben.

Von Lieferanten mit einer textilen Nassproduktion setzen wir ein umweltbewusstes Chemikalienmanagement mit Nennung der Nassproduktionsstätte und die 
Bestätigung durch einen ZDHC-Abwassertest voraus. (Ausnahmen: Spinndüsengefärbte Kunstfasern und Rohweiß-Garne) 

Prüfkriterium

Prüfmethode

Differenzierung

Anforderung

Farbmessung

DIN EN ISO/CIE 11664

Definierte Polyamid-Farben
alle anderen Fasern / Farben

ΔE < 1,5
ΔE < 1,0 

Optik nach der Wäsche 
Bestickung, Aufdruck, Verzierung

Visueller Vergleich mit 
freigegebenen FALKE-Mustern

Keine sichtbare Änderung 

heraustretende Fadenenden

s.o.

Keine 

Reibechtheit nass

DIN EN ISO 105-X12

Helle Farben
Dunkle Farben (Baumwolle; Zellulose; 
Seide und deren Mischungen)
Dunkle Farben (alle anderen Faserarten) 

4
2-3

3-4

Reibechtheit trocken 

DIN EN ISO 105-X12

Helle Farben
Dunkle Farben

=5
4

Waschechtheit

DIN EN ISO 105-C06
(CO 60 °C; WO 40 °C; PA 50 °C; 
PES 60 °C; PAN 40 °C)
(Fein: PAN 30 °C)

Anbluten auf Multifaserbegleitgewebe
Farbtonänderung 

3-4
4

4

Wasserechtheit schwer

DIN EN ISO 105-E01 Anbluten auf 
Einzelfaserbegleitgewebe

Helle Farben
Dunkle Farben

=5
4

Schweißechtheit sauer

DIN EN ISO 105-E04

 

3-4

Schweißechtheit alkalisch

DIN EN ISO 105-E04

 

3-4

Lichtechtheit

DIN EN ISO 105-B02

Brillante Farben
Andere Farben

3-4
4

Phenolische Vergilbung (BHT)

DIN EN ISO 105-X18

4

pH-Wert (ISO 3071, KCI-Lösung)

ISO 3071, KCI-Lösung 

Produkte mit zwingender nachfolgender 
Nassbehandlung
Schaumstoffe
Alle anderen Produkte

4,0 – 10,5
4,0 – 9,0
4,0 – 7,5

Mindestanforderungen – Strick-Artikel

Prüfkriterium

Prüfmethode

Differenzierung

Anforderung

ICI Pilling

DIN EN ISO 12945-1 

Material abhängig, siehe Norm

3-4

Martindale

DIN EN ISO 12945-2

2.000/ 5.000/ 7.000 Umdrehungen

3-4

Scheuer-Beständigkeit / Martindale 

DIN EN 13770

Bis zur Lochbildung 

20.000

Abriebprüfung / Taber Abraser

DIN ISO 9352

 

≤ 3

Einsprung nach der Wäsche 
gemäß Pflegekennzeichnung 

Wäsche DIN EN ISO 6330
DIN EN ISO 5077

Liegemaß

< ±3%

Speichel-/Schweißechtheit 

DIN 53160-1/-2

Nur für Baby- und Kinderartikel

4-5

Mindestanforderungen – Feinstrick-Artikel

Prüfkriterium

Prüfmethode

Differenzierung

Anforderung

Martindale

DIN EN ISO 12945

5.000 Umdrehungen (Plüsch und >80 den)

3

Einsprung nach der Wäsche 
gemäß Pflegekennzeichnung 

Wäsche DIN EN ISO 6330
DIN EN ISO 5077

Liegemaß

< 5% 

Speichel-/Schweißechtheit 

DIN 53160-1/-2

= 5

Mindestanforderungen – Apparel / Seamless / cut & sew

Prüfkriterium

Prüfmethode

Differenzierung

Anforderung

ICI Pilling / Martindale 

DIN EN ISO 12945

5.000 Umdrehungen

3

Einsprung 
Einzeln und insgesamt nach mehreren 
Behandlungsschritten 

Wäsche DIN EN ISO 6330

Liegemaß nach Dämpfen, 
nach chem. Reinigung, 
nach Tumbeln

< 2% 

Passformmaße lt. Maßtabelle 

Messpunkte werden in Skizze von 
Schnittdirectricen/PM festgelegt

 

< ±2% 

Nahtdehnung 

FALKE Prüfstandard

Soll: mind. 80% der Stoffdehnung

< ±5%

Kontrast-Farbtest

Gebrauchswaschtest nach 
Pflegeetikett & nächsthöherer 
Waschstufe

Schwarz/weiß; rot/weiß; …

Keine sichtbare Änderung

Speichel-/Schweißechtheit 

DIN 53160-1/-2

= 5

Lösungsmittelechtheit / 
Trockenreinigung 

DIN EN ISO 105-D01

4

Mindestanforderungen – Zubehör / Zutaten / Accessoires

Prüfkriterium

Prüfmethode

Differenzierung

Anforderung

ICI Pilling / Martindale 

DIN EN ISO 12945

2.000 Umdrehungen

3-4

Einsprung 
Einzeln und insgesamt nach mehreren 
Behandlungsschritten 

Wäsche DIN EN ISO 6330
DIN EN ISO 5077

Liegemaß nach Dämpfen, 
nach chem. Reinigung, 
nach Tumbeln 

< 2% 

Passformmaße lt. Maßtabelle 

 

< 2% 

Nahtdehnung 

 

< 5%

Kontrast-Farbtest

Schwarz/weiß; rot/weiß; …

Keine sichtbare Änderung

Speichel-/Schweißechtheit 

DIN 53160-1/-2

= 5

Lösungsmittelechtheit / 
Trockenreinigung 

DIN EN ISO 105-D01

4


Für die Lieferungen von Zutaten / Trims gilt ergänzend:

Für alle Materialien, die mit der Haut in Berührung kommen, erwarten wir die Einhaltung des Oekotex Standard 100 Klasse 1 Anhang 4. Lieferanten, die den 
Oekotex Standard 100 Klasse 1 Anhang 6 einhalten, werden bevorzugt. Für alle Materialien, die den Feinbereich betreffen, erwarten wir die Einhaltung des 
Oekotex Standard 100 Klasse 2 Anhang 4. Lieferanten, die den Oekotex Standard 100 Klasse 1 Anhang 6 bzw. Anhang 4 einhalten, werden bevorzugt.

Alle Materialien, die NICHT mit der Haut in Berührung kommen, müssen Oekotex Standard 100, Klasse 2 Anhang 4 einhalten. 

Für Lieferungen von weiteren Materialien wie Giveaways, Werbeartikel, Accessoires usw. gibt es einen gesonderten Verfahrensablauf:

Wir erwarten eine Bestätigung, dass die gelieferten Waren der EU-Chemikaliengesetzgebung REACh (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen 
Parlaments und des Rates) entsprechen und die Einhaltung der Verordnung schriftlich zugesichert wird. Bei Lieferanten außerhalb der EU bitten wir von Fall zu 
Fall / je nach Erzeugnis um Nachweise oder Prüfzertifikate. 

Für Produktbeigaben zu FALKE-Artikeln gibt es einen Prozessablauf mit Freigabe, der zu beachten ist. Für die von FALKE in der Bestellanforderung genannten 
Vertriebsländer bestätigt der Hersteller, dass die lokalen Auflagen eingehalten werden. Zusätzlich erwarten wir einen Hinweis, wenn zusätzliche 
Kennzeichnungen benötigt werden, z.B. CE-Kennzeichnung, spezielle Sicherheitskennzeichnung

Erforderliche Zertifikate

Material

Anforderungen

Schaf-Wolle

IWTO-Richtlinie für das Wohlergehen von Wollschafen 2013
Mulesing-freie Produktion (ausgenommen recycelte Wolle)

Angora-Wolle

Caregora™-Zertifizierung

Baumwolle

Lieferanten werden von FALKE darüber informiert, wenn die Anforderung GOTS oder OCS besteht.

Zellstofffasern (z.B. Viskose,
Modal, Lyocell, …)

FSC- oder PEFC-Zertifizierung

Liste der verbotenen Substanzen


Für den Begriff Stoff gilt die Definition gemäß Artikel 3 der Verordnung EG Nr. 1907/2006 (REACh-Verordnung).

Ein verbotener Stoff ist ein über die CAS-Nummer oder eine andere eindeutige wissenschaftliche Beschreibung identifizierbarer Stoff, der in den angefügten 
Regeln genannt und mit einem Nutzungsverbot und/ oder einem Konzentrationsgrenzwert versehen ist.

Ein verbotener Stoff ist ein über die CAS-Nummer oder eine andere eindeutige wissenschaftliche Beschreibung identifizierbarer Stoff, der in den angefügten 
Regeln genannt und mit einem Nutzungsverbot und/ oder einem Konzentrationsgrenzwert versehen ist.

Bei der Lieferung von Chemikalien dürfen diese keine verbotenen Stoffe oberhalb der genannten Konzentrationsgrenzwerte enthalten. Alle verbotenen Stoffe 
mit Grenzwerten sind in der aktuellen ZDHC-MRSL genannt. Zu Referenzzwecken einsehbar unter https://mrsl.roadmaptozero.com/MRSL2_0. Unvermeidbare 
Verunreinigungen sind auf das erforderliche Minimum zu beschränken und müssen in jedem Fall unter den in der ZDHC-MRSL genannten 
Konzentrationsgrenzwerten bleiben.

Für gelieferte Chemikalien müssen alle Inhaltsstoffe nach Artikel 6 der Verordnung EG Nr. 1907/2006 (REACh-Verordnung) in erforderlichem Umfang bei der 
ECHA registriert sein oder unter eine der in Artikel 2 REACh-Verordnung Abs. (7) genannten Ausnahmen fallen. 

Der Lieferant oder Verkäufer von Chemikalien bestätigt, dass er seinen Sitz in der Europäischen Union hat und alle Pflichten als Hersteller oder Importeur nach
der REACh-Verordnung erfüllt hat. Sind Stoffe sowohl in diesem Absatz zur Chemikalien-Gesetzgebung (REACh) als auch bei verbotenen Stoffen (ZDHC-MRSL)
geregelt, gilt der niedrigere bzw. restriktivere Konzentrationsgrenzwert. Bei Erstbestellung von FALKE durchlaufen alle Chemikalien einen internen 
Freigabeprozess.

Abweichungen von den oben genannten Regeln sind FALKE gesondert mitzuteilen und ausdrücklich vor der Lieferung zu bestätigen.

Nähere Erläuterungen zu den Prüfmethoden können unter der veröffentlichten Anweisung „Prüfverfahren“ von Oeko-Tex, Ausgabe 01/2022 (Stand 01.2022) 
oder den Begleitdokumenten zur ZDHC-MRSL nachgelesen werden.

Lieferungen von Chemikalien


Liste der Substances of Very High Concern (SVHC)
Der Lieferant ist gesetzlich zur Information verpflichtet, wenn SVHC-Stoffe (Substances of Very High Concern) gemäß der REACh-Kandidatenliste einen 
Gewichtsanteil von 0,1% in Stoffen und Erzeugnissen überschreiten. (Verordnung (EG) 1907/2006 Artikel 33 und Anhang XIV)

Gelieferte Erzeugnisse, einzelne Teile davon (Definition gem. REACh) und seine Verpackung dürfen („REACh“) …

• … keine Stoffe der Kandidatenliste (jeweils aktueller Stand) gemäß Artikel 59 (1) der Verordnung (EG) 1907/2006 über 0,1 Massen-% enthalten,
• … keine verbotenen Stoffe des Anhangs XVII der Verordnung (EG) 1907/2006 über den dort genannten Grenzwerten enthalten,
• … keine zulassungspflichtigen Stoffe des Anhangs XIV der Verordnung (EG) 1907/2006 enthalten.

Link zur Kandidatenliste auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur (EChA): https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table
Abweichungen sind FALKE gesondert mitzuteilen und ausdrücklich vor der Lieferung zu bestätigen.

Ergänzende Anforderungen

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

FALKE unterliegt dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG). Um dieser gesetzlichen Anforderung nachzukommen, sind Sie verpflichtet, uns die Lieferkette 
des von uns bezogenen Artikels/Materials bis zurück zum Rohstoff offenzulegen. 

Medizinartikel

Ergänzend zu den zuvor genannten Anforderungen, gelten bei Medizinprodukten folgende Abweichungen:

• Erzeugnisse: Oekotex Klasse 1 Anhang 6 ggf. nach Vereinbarung Oekotex Klasse 1 Anhang 4
• Chemikalien: ZDHC Level 2

Nach Vereinbarung zusätzlich zu erbringenden Nachweise:

• Aufstellung aller Inhaltsstoffe / Certificate of Analysis
• Nachweis der Biokompatibilität nach ISO 10993
• Lieferantenselbstauskunft MDR (Anforderungen an Lieferanten von Medizinprodukten)

Lieferanten, deren Produkte in Medizinartikel eingehen, werden von FALKE darüber informiert.

Weitere Anforderungen 

Prüfung

Anforderung

Bemerkung

Biologisch aktive Produkte

Keine

Außer Behandlungen, welche von Oeko-Tex akzeptiert 
werden (aktuelle Liste auf https://www.oeko-tex.com)

Flammhemmende Produkte

Keine verbotenen Flammschutzmittel gemäß Anhang 
„eingeschränkt nutzbare Substanzen“ als aktive 
Komponenten

Außer Behandlungen, welche von Oeko-Tex akzeptiert 
werden (aktuelle Liste auf http://www.oeko-tex.com

Geruchsprüfung 

Kein Geruch nach Schimmel, Schwerbenzin, Fisch, 
Aromaten oder Geruchsveredlern

In Anlehnung SNV 195 651

Asbest

Kein Befund bei polarisationsmikroskopischer Prüfung 
mit mindestens 250-facher Vergrößerung

Kunststoffe

Kein PVC in Sohlendruck oder Applikation
Kein PVC in Verpackungsmaterial


Verpackungsvorschriften

Garnspulen sowie die Umverpackung der Garne sind entsprechend der im Anhang gezeigten Verpackungsvorschrift anzuliefern.

Gültigkeit und Meldepflicht

Lieferanten sind verpflichtet, FALKE jegliche Änderung an seinen Materialien und Chemikalien, Veränderungen an Kernprozessen oder Aktualisierungen bzw. 
Entfall von Zertifizierungen unaufgefordert vor Lieferung der neuen / geänderten Materialien oder Chemikalien anzuzeigen. 

Sozialstandards

Für die Einhaltung von Sozialstandards innerhalb unserer Lieferkette verweisen wir auf den FALKE Code of Conduct und die Grundsatzerklärung nach dem 
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.