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FALKE Code of Conduct
Als international agierendes Unternehmen sind wir, die FALKE Gruppe, überzeugt, dass verantwortungsvolles und ethisches Handeln eine Grundvoraussetzung für unternehmerischen Erfolg ist. Mit diesem Code of Conduct setzen wir den Handlungsrahmen für uns selbst und den Umgang mit unseren Lieferanten. Wir erwarten zukünftig die Einhaltung dieser Vorgaben von unseren Geschäftspartnern. Eigene oder ergänzende Verhaltensregeln unserer Geschäftspartner dürfen diesem Code of Conduct nicht widersprechen.

1. Grundsätze


a. Gesetzliche Anforderungen
Wir halten die einschlägigen nationalen Gesetze der jeweiligen Länder, in denen wir tätig sind, strikt ein. Wir folgen den Prinzipien internationaler Regelungen im Bereich der Menschenrechte, der Arbeitsnormen und des Umweltschutzes. Dies erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern.

b. Ethisches Wirtschaften
Wir bekennen uns zu den Prinzipien der Marktwirtschaft und des fairen Wettbewerbs und akzeptieren keine Formen von Korruption und Bestechung. Insbesondere achten wir auf die Kartell- und Subventionsgesetze, Rechnungslegungs- und Konsolidierungsregelungen sowie Steuer-, Export-, Import- und Zollvorschriften. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie die vorgenannten Punkte ebenfalls einhalten und die entsprechende Compliance durch geeignete Maßnahmen sicherstellen.

c. Umweltschutz
Wir gehen sparsam mit natürlichen Ressourcen um und wollen schädliche Auswirkungen unserer Aktivitäten auf die Umwelt minimieren. Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie ihre operative Tätigkeit auf schädliche Umweltauswirkungen prüfen und eine ständige und langfristige Verbesserung ihrer Umweltauswirkungen anstreben.

2. Arbeitsbedingungen


a. BSCI
Mit dem Beitritt der Konzernmutter FALKE KGaA zu amfori BSCI bestätigen wir das Prinzip fairer Arbeitsbedingungen. Dementsprechend müssen die Arbeitsbedingungen unserer Lieferanten die Vorgaben des amfori BSCI Code of Conduct einhalten.

b. Verbot von Kinderarbeit
Wir sind strikt gegen Kinderarbeit. Zulieferer unserer Produkte dürfen keine Mitarbeiter1 unterhalb der einschlägigen, gesetzlich zulässigen Mindestaltersgrenze beschäftigen.

c. Verbot von Zwangsarbeit
Wir akzeptieren keine unzulässigen Arbeitsbedingungen, insbesondere Produktion auf Grundlage von Zwangs- und Pflichtarbeit. Von unseren Lieferanten erwarten wir, dass sie menschenwürdige Arbeitsbedingungen bieten, alle Arbeitsverhältnisse auf freiwilliger Basis schließen und diese schriftlich dokumentieren.

d. Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
Wir gestatten allen Mitarbeitern im Rahmen der nationalen Rechtsordnungen ihre Mitbestimmungsrechte auszuüben. Entsprechendes erwarten wir von unseren Partnern.

e. Zumutbare Arbeitszeiten
Wir halten uns an die jeweils geltenden gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass die Arbeitszeiten den national geltenden Regeln entsprechen. Überstunden sollen angemessen mit Zuschlägen vergütet werden.

f. Angemessene Löhne
Wir zahlen angemessene Löhne. Unsere Lieferanten dürfen gesetzliche oder tarifvertraglich festgelegte Löhne nicht unterschreiten. Die Löhne sollen die Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer abdecken.

3. Arbeitsschutz


a. Gefährdungsbeurteilung
Wir sorgen für ein möglichst sicheres Arbeitsumfeld. Unsere Lieferanten prüfen die Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung nationaler Erfordernisse auf Gefährdungen und Risiken und treffen Maßnahmen, um Arbeitsunfälle auf ein Minimum zu reduzieren. Den Mitarbeitern wird die erforderliche persönliche Schutzausrüstung kostenfrei zur Verfügung gestellt.

b. Medizinische Hilfe
Wir sorgen für ausreichende Erste-Hilfe. Unsere Partner stellen in erforderlichem Maße Erste-Hilfe-Materialien zur Verfügung. Es werden regelmäßige Unterweisungen in Erster-Hilfe durchgeführt. Unsere Geschäftspartner sorgen für eine geeignete arbeitsmedizinische Vorsorge und die damit verbundenen Einrichtungen.

c. Diskriminierung und besonders schutzbedürftige Personen
FALKE gewährleistet, dass das Verhalten ihrer Mitarbeitenden frei ist von Diskriminierung gegen andere aufgrund relevanter Merkmale, die nach anwendbarem Recht geschützt sind. Wir stellen Jugendliche, Schwangere und Menschen mit Behinderungen unter besonderen Schutz und erwarten gleiches von unseren Lieferanten.

d. Anlagen und Gebäude
Wir stellen sichere Arbeitsmaschinen und sichere Arbeitsstätten zur Verfügung und erwarten gleiches von unseren Lieferanten.

4. Chemikalien und Abfall


a. Genehmigungen
Wir verfügen über die einschlägigen erforderlichen nationalen Genehmigungen für den Umgang mit Chemikalien, Abwasser, Abluft und Abfall, die zur Ausübung unserer Geschäftszwecks notwendig sind und halten diese entsprechend ein. Den gleichen verantwortungsvollen Umgang erwarten wir von unseren Lieferanten.

b. Einsatz von Chemikalien
Unser Ziel ist es, negative Umweltauswirkungen von Farbstoffen und Textilhilfsmitteln zu reduzieren. Unsere Lieferanten sollen nur Chemikalien für die Textilbehandlung einsetzen, die mindestens den Vorgaben der ZDHC-MRSL - jeweils aktueller Stand - entsprechen. Zu Referenzzwecken einsehbar unter https://mrsl.roadmaptozero.com/MRSL1_1/index.php

c. Kontrolle von Abwasser
Die FALKE Gruppe hält die jeweils geltenden nationalen Auflagen für Abwasser ein und kontrolliert Abwasser auf die Schadstoffwerte nach ZDHC. Alle Nassproduktionsstätten der Lieferanten müssen die einschlägigen Regelungen erfüllen und sollen die Vorgaben der ZDHC-Abwasserwerte einhalten. Wenn kein Abwasserbericht nach ZDHC vorliegt, darf die FALKE Gruppe auf eigene Kosten einen Abwassertest durchführen.

5. Verbraucherschutz


a. Managementsystem
Wir treffen geeignete Maßnahmen, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Unsere Lieferanten sollen über geeignete Prozesse und Abläufe verfügen, um die Qualität und die Schadstoffsicherheit der gelieferten Produkte einzuhalten.

b. REACh
Wir erfüllen die gesetzlichen Mindeststandards der europäischen REACh-Verordnung. Unsere Lieferanten stellen die vollständige Übereinstimmung der gelieferten Erzeugnisse, Stoffe und Gemische mit der europäischen Chemikaliengesetzgebung nach der Verordnung EG 1907/2006 (REACh) sicher.

c. Grenzwerte für Schadstoffe
Über das gesetzliche Maß hinausgehende Ziele für Sicherheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit unserer Produkte haben wir in der „FALKE Quality Guideline“ festgeschrieben. Die von unseren Partnern gelieferten Textil-Erzeugnisse orientieren sich an den Standards und Schadstoff-grenzwerte nach den Regelungen dieser Quality-Guideline und des Standard 100 by OEKO-TEX in der jeweils aktuellen Fassung.

6. Tierschutz


a. Regelungen
Wir beachten die Grundsätze des Tier- und Artenschutzes. Unsere Lieferanten achten insbesondere für eigene und von Dritten zugekaufte Fasern und tierische Produkte auf die Einhaltung dieser Grundsätze.

b. Mulesing-Free
Ziel ist der Einsatz von 100% mulesing freier Wolle. Von unseren Partnern erwarten wir entsprechende Lieferqualitäten mit gültigen Nachweisen.

7. Audit und Kontrolle


a. Zugang zu Produktionsstätten
Unsere Lieferanten gestatten Mitarbeitern der FALKE Gruppe oder beauftragten Dritten im erforderlichen Umfang Zutritt zu ihren Produktionsstätten.

b. Subunternehmen
Unser Ziel ist es, die notwendige Transparenz in der Lieferkette zu erreichen. Dazu nennt der Lieferant vor Produktionsbeginn alle beteiligten Subunternehmer und stellt sicher, dass auch diese den FALKE Code of Conduct einhalten und ebenfalls den Zutritt zu Produktionsstätten gewähren.

c. Meldepflicht
Die Lieferanten verpflichten sich, jegliche Änderung an der Zusammensetzung der Produkte und eingesetzter Chemikalien sowie alle Abweichungen von der europäischen Chemikaliengesetzgebung und Abweichungen zu diesem Code of Conduct unverzüglich der FALKE Gruppe mitzuteilen.

8. Kommunikation


a. Informationspflicht
Die Lieferanten stellen sicher, dass sie über Regelungen verfügen, die die Einhaltung des FALKE Code of Conduct gewährleisten. Dazu sollen sie diesen Code of Conduct gegenüber ihren Mitarbeitern, Vertragspartnern und berechtigten Dritten verwenden und deren Geltung kommunizieren.


1 Soweit in diesem Code of Conduct die männliche Bezeichnung verwendet wird, so sind davon auch die Mitarbeiterinnen umfasst. Eine volle Gleichberechtigung ist gewährleistet.

Stand: Juni 2020