FALKE Quality Guideline
Präambel zur FALKE Quality Guideline
FALKE versteht sich als Anbieter erstklassiger Produkte. Neben einem anspruchsvollen Design verbinden wir dies mit der Vorstellung von höchster Qualität.
Die FALKE Quality Guideline ist der Maßstab zur Umsetzung dieser Qualitätsansprüche und ist daher sowohl für alle FALKE Produkte als auch für alle Vorprodukte gültig. Wir erwarten die Einhaltung dieser Anforderungen von unseren Geschäftspartnern.
Als fester Bestandteil der FALKE Einkaufsbedingungen ist die Quality Guideline für alle Lieferanten von FALKE rechtlich bindend, sofern kein schriftlicher Widerspruch erfolgt.
Basis der Materiallieferungen sind unsere Einkaufsbedingungen und unser Code of Conduct, den unsere Lieferanten bestätigen.
Ergänzend bitten wir Lieferanten nach den gesetzlichen Standards des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und/ oder nach den Vorgaben des amfori BSCI Code of Conduct von Fall zu Fall um zusätzliche Angaben zu menschenrechtlichen oder umweltrechtlichen Risiken, beispielsweise nach den Ergebnissen eines amfori BSCI-Audits.
Weiterhin werden wir zertifizierte Qualitäten stichprobenartig in unabhängigen Prüflaboren auf berechtigte Erteilung des Zertifikats prüfen.
Die FALKE Quality Guideline sowie die zitierten Normen gelten jeweils in ihrer aktuellen Fassung. Die jeweils neueste Version der FALKE Quality Guidelineist online hier verfügbar.
Mindestanforderungen – Garne
Wir erwarten die Warenlieferung nach Oekotex Standard 100, Klasse 1 Anhang 6.Bei saisonalen Garnen akzeptieren wir, abweichend von den in diesem Dokument genannten Anforderungen, eine Zertifizierung nach Oekotex Standard 100,
Klasse 2 Anhang 6, wenn mindestens die Schadstoffgrenzwerte der FALKE Quality Guideline eingehalten werden. Saisonale Produkte sind Artikel, die nur eine
Saison produziert werden. Lieferanten werden von FALKE darüber informiert, welche Materialien ausschließlich in saisonale Artikel eingehen.
Von Lieferanten mit einer textilen Nassproduktion setzen wir ein umweltbewusstes Chemikalienmanagement mit Nennung der Nassproduktionsstätte und die
Bestätigung durch einen ZDHC-Abwassertest voraus. (Ausnahmen: Spinndüsengefärbte Kunstfasern und Rohweiß-Garne)
Abweichungen von den hier aufgeführten Anforderungen und alternative Zertifikate sind in jedem Einzelfall durch FALKE freizugeben.
Prüfkriterium | Prüfmethode | Differenzierung | Anforderung |
Garnfeinheit |
DIN EN ISO 2060 / DIN 53830-3 |
|
± 5% |
Spinn- / Zwirndrehung |
DIN EN ISO 2061 |
|
Gemäß freigegebenen Datenblatt |
Reibwert |
Zweigle, Medan Attrifil III |
Polypropylen alle anderen Faserarten |
0,12-0,22 0,12-0,18 |
Reißfestigkeit |
DIN EN ISO 2062 |
Wolle |
> 4 cN/tex |
Gleichmäßigkeit & Haarigkeit |
Uster (ASTM D1425) |
|
Gemäß freigegebenen Datenblatt |
Restfeuchte / Konditionierung |
ISO 6741 |
|
< ± 2%, sofern nicht anders vereinbart |
Wickeltafel |
Optische Prüfung |
|
bestanden, keine Moiré-Effekte |
Farbmessung |
DIN EN ISO/CIE 11664 |
Definierte Polyamid-Farben |
ΔE < 1,5 |
Reibechtheit nass |
DIN EN ISO 105-X12 |
|
≥4 |
Reibechtheit trocken |
|
Helle Farben |
=5 |
Farbechtheit Waschen |
DIN EN ISO 105-C06 |
Anbluten auf Multifaserbegleitgewebe |
≥3-4 |
Farbechtheit Wasser schwer |
DIN EN ISO 105-E01; Anbluten auf |
Helle Farben |
=5 |
Schweißechtheit sauer |
DIN EN ISO 105-E04 |
|
≥3-4 |
Schweißechtheit alkalisch |
DIN EN ISO 105-E04 |
|
|
Speichel-/Schweißechtheit |
DIN 53160-1/-2 |
≥4-5 |
|
Lichtechtheit |
DIN EN ISO 105-B02 |
Brillante Farben |
≥3-4 |
Wir erwarten mit jeder ersten Lieferung einer neuen Garnqualität die Übermittlung des dazugehörigen Technischen Datenblattes. Ein Muster mit den
mindestens zu liefernden Informationen finden Sie im Anhang. Weiterhin bitten wir um die Zusendung der konkreten Prüfergebnisse für jede gelieferte Partie.
Mindestanforderungen – Artikel
Wir erwarten die Warenlieferung nach Oekotex Standard 100, Klasse 1 Anhang 6.Bei saisonalen Artikeln akzeptieren wir, abweichend von den in diesem Dokument genannten Anforderungen, eine Zertifizierung nach Oekotex Standard 100,
Klasse 2 Anhang 6, wenn mindestens die Schadstoffgrenzwerte der FALKE Quality Guideline eingehalten werden. Saisonale Produkte sind Artikel, die nur eine
Saison produziert werden. Lieferanten werden von FALKE darüber informiert, welche Artikel ausschließlich saisonal sind.
Darüberhinausgehende Abweichungen und alternative Zertifikate sind in jedem Einzelfall durch FALKE freizugeben.
Von Lieferanten mit einer textilen Nassproduktion setzen wir ein umweltbewusstes Chemikalienmanagement mit Nennung der Nassproduktionsstätte und die
Bestätigung durch einen ZDHC-Abwassertest voraus. (Ausnahmen: Spinndüsengefärbte Kunstfasern und Rohweiß-Garne)
Prüfkriterium |
Prüfmethode |
Differenzierung |
Anforderung |
|
Farbmessung |
DIN EN ISO/CIE 11664 |
Definierte Polyamid-Farben |
ΔE < 1,5 |
|
Optik nach der Wäsche |
Visueller Vergleich mit |
Keine sichtbare Änderung |
||
heraustretende Fadenenden |
s.o. |
Keine |
||
Reibechtheit nass |
DIN EN ISO 105-X12 |
Helle Farben |
≥4 |
|
Reibechtheit trocken |
DIN EN ISO 105-X12 |
Helle Farben |
=5 ≥4 |
|
Waschechtheit |
DIN EN ISO 105-C06 |
Anbluten auf Multifaserbegleitgewebe |
≥3-4 |
|
Wasserechtheit schwer |
DIN EN ISO 105-E01 Anbluten auf |
Helle Farben |
=5 |
|
Schweißechtheit sauer |
DIN EN ISO 105-E04 |
|
≥3-4 |
|
Schweißechtheit alkalisch |
DIN EN ISO 105-E04 |
|
≥3-4 |
|
Lichtechtheit |
DIN EN ISO 105-B02 |
Brillante Farben |
≥3-4 |
|
Phenolische Vergilbung (BHT) |
DIN EN ISO 105-X18 |
≥4 |
||
pH-Wert (ISO 3071, KCI-Lösung) |
ISO 3071, KCI-Lösung |
Produkte mit zwingender nachfolgender |
4,0 – 10,5 |
Mindestanforderungen – Strick-Artikel
Prüfkriterium |
Prüfmethode |
Differenzierung |
Anforderung |
ICI Pilling |
DIN EN ISO 12945-1 |
Material abhängig, siehe Norm |
≥3-4 |
Martindale |
DIN EN ISO 12945-2 |
2.000/ 5.000/ 7.000 Umdrehungen |
≥3-4 |
Scheuer-Beständigkeit / Martindale |
DIN EN 13770 |
Bis zur Lochbildung |
≥20.000 |
Abriebprüfung / Taber Abraser |
DIN ISO 9352 |
|
≤ 3 |
Einsprung nach der Wäsche |
Wäsche DIN EN ISO 6330 |
Liegemaß |
< ±3% |
Speichel-/Schweißechtheit |
DIN 53160-1/-2 |
Nur für Baby- und Kinderartikel |
≥4-5 |
Mindestanforderungen – Feinstrick-Artikel
Prüfkriterium |
Prüfmethode |
Differenzierung |
Anforderung |
Martindale |
DIN EN ISO 12945 |
5.000 Umdrehungen (Plüsch und >80 den) |
≥ 3 |
Einsprung nach der Wäsche |
Wäsche DIN EN ISO 6330 |
Liegemaß |
< 5% |
Speichel-/Schweißechtheit |
DIN 53160-1/-2 |
= 5 |
Mindestanforderungen – Apparel / Seamless / cut & sew
Prüfkriterium |
Prüfmethode |
Differenzierung |
Anforderung |
ICI Pilling / Martindale |
DIN EN ISO 12945 |
5.000 Umdrehungen |
≥ 3 |
Einsprung |
Wäsche DIN EN ISO 6330 |
Liegemaß nach Dämpfen, |
< 2% |
Passformmaße lt. Maßtabelle |
Messpunkte werden in Skizze von |
|
< ±2% |
Nahtdehnung |
FALKE Prüfstandard |
Soll: mind. 80% der Stoffdehnung |
< ±5% |
Kontrast-Farbtest |
Gebrauchswaschtest nach |
Schwarz/weiß; rot/weiß; … |
Keine sichtbare Änderung |
Speichel-/Schweißechtheit |
DIN 53160-1/-2 |
= 5 | |
Lösungsmittelechtheit / |
DIN EN ISO 105-D01 |
≥ 4 |
Mindestanforderungen – Zubehör / Zutaten / Accessoires
Prüfkriterium |
Prüfmethode |
Differenzierung |
Anforderung |
ICI Pilling / Martindale |
DIN EN ISO 12945 |
2.000 Umdrehungen |
≥ 3-4 |
Einsprung |
Wäsche DIN EN ISO 6330 |
Liegemaß nach Dämpfen, |
< 2% |
Passformmaße lt. Maßtabelle |
|
< 2% |
|
Nahtdehnung |
|
< 5% |
|
Kontrast-Farbtest |
Schwarz/weiß; rot/weiß; … |
Keine sichtbare Änderung |
|
Speichel-/Schweißechtheit |
DIN 53160-1/-2 |
= 5 | |
Lösungsmittelechtheit / |
DIN EN ISO 105-D01 |
≥ 4 |
Für die Lieferungen von Zutaten / Trims gilt ergänzend:
Für alle Materialien, die mit der Haut in Berührung kommen, erwarten wir die Einhaltung des Oekotex Standard 100 Klasse 1 Anhang 4. Lieferanten, die den
Oekotex Standard 100 Klasse 1 Anhang 6 einhalten, werden bevorzugt. Für alle Materialien, die den Feinbereich betreffen, erwarten wir die Einhaltung des
Oekotex Standard 100 Klasse 2 Anhang 4. Lieferanten, die den Oekotex Standard 100 Klasse 1 Anhang 6 bzw. Anhang 4 einhalten, werden bevorzugt.
Alle Materialien, die NICHT mit der Haut in Berührung kommen, müssen Oekotex Standard 100, Klasse 2 Anhang 4 einhalten.
Für Lieferungen von weiteren Materialien wie Giveaways, Werbeartikel, Accessoires usw. gibt es einen gesonderten Verfahrensablauf:
Wir erwarten eine Bestätigung, dass die gelieferten Waren der EU-Chemikaliengesetzgebung REACh (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates) entsprechen und die Einhaltung der Verordnung schriftlich zugesichert wird. Bei Lieferanten außerhalb der EU bitten wir von Fall zu
Fall / je nach Erzeugnis um Nachweise oder Prüfzertifikate.
Für Produktbeigaben zu FALKE-Artikeln gibt es einen Prozessablauf mit Freigabe, der zu beachten ist. Für die von FALKE in der Bestellanforderung genannten
Vertriebsländer bestätigt der Hersteller, dass die lokalen Auflagen eingehalten werden. Zusätzlich erwarten wir einen Hinweis, wenn zusätzliche
Kennzeichnungen benötigt werden, z.B. CE-Kennzeichnung, spezielle Sicherheitskennzeichnung
Erforderliche Zertifikate
Material |
Anforderungen |
Schaf-Wolle |
IWTO-Richtlinie für das Wohlergehen von Wollschafen 2013 |
Angora-Wolle |
Caregora™-Zertifizierung |
Baumwolle |
Lieferanten werden von FALKE darüber informiert, wenn die Anforderung GOTS oder OCS besteht. |
Zellstofffasern (z.B. Viskose, |
FSC- oder PEFC-Zertifizierung |
Liste der verbotenen Substanzen
Für den Begriff Stoff gilt die Definition gemäß Artikel 3 der Verordnung EG Nr. 1907/2006 (REACh-Verordnung).
Ein verbotener Stoff ist ein über die CAS-Nummer oder eine andere eindeutige wissenschaftliche Beschreibung identifizierbarer Stoff, der in den angefügten
Regeln genannt und mit einem Nutzungsverbot und/ oder einem Konzentrationsgrenzwert versehen ist.
Ein verbotener Stoff ist ein über die CAS-Nummer oder eine andere eindeutige wissenschaftliche Beschreibung identifizierbarer Stoff, der in den angefügten
Regeln genannt und mit einem Nutzungsverbot und/ oder einem Konzentrationsgrenzwert versehen ist.
Bei der Lieferung von Chemikalien dürfen diese keine verbotenen Stoffe oberhalb der genannten Konzentrationsgrenzwerte enthalten. Alle verbotenen Stoffe
mit Grenzwerten sind in der aktuellen ZDHC-MRSL genannt. Zu Referenzzwecken einsehbar unter https://mrsl.roadmaptozero.com/MRSL2_0. Unvermeidbare
Verunreinigungen sind auf das erforderliche Minimum zu beschränken und müssen in jedem Fall unter den in der ZDHC-MRSL genannten
Konzentrationsgrenzwerten bleiben.
Für gelieferte Chemikalien müssen alle Inhaltsstoffe nach Artikel 6 der Verordnung EG Nr. 1907/2006 (REACh-Verordnung) in erforderlichem Umfang bei der
ECHA registriert sein oder unter eine der in Artikel 2 REACh-Verordnung Abs. (7) genannten Ausnahmen fallen.
Der Lieferant oder Verkäufer von Chemikalien bestätigt, dass er seinen Sitz in der Europäischen Union hat und alle Pflichten als Hersteller oder Importeur nach
der REACh-Verordnung erfüllt hat. Sind Stoffe sowohl in diesem Absatz zur Chemikalien-Gesetzgebung (REACh) als auch bei verbotenen Stoffen (ZDHC-MRSL)
geregelt, gilt der niedrigere bzw. restriktivere Konzentrationsgrenzwert. Bei Erstbestellung von FALKE durchlaufen alle Chemikalien einen internen
Freigabeprozess.
Abweichungen von den oben genannten Regeln sind FALKE gesondert mitzuteilen und ausdrücklich vor der Lieferung zu bestätigen.
Nähere Erläuterungen zu den Prüfmethoden können unter der veröffentlichten Anweisung „Prüfverfahren“ von Oeko-Tex, Ausgabe 01/2022 (Stand 01.2022)
oder den Begleitdokumenten zur ZDHC-MRSL nachgelesen werden.
Lieferungen von Chemikalien
Liste der Substances of Very High Concern (SVHC)
Der Lieferant ist gesetzlich zur Information verpflichtet, wenn SVHC-Stoffe (Substances of Very High Concern) gemäß der REACh-Kandidatenliste einen
Gewichtsanteil von 0,1% in Stoffen und Erzeugnissen überschreiten. (Verordnung (EG) 1907/2006 Artikel 33 und Anhang XIV)
Gelieferte Erzeugnisse, einzelne Teile davon (Definition gem. REACh) und seine Verpackung dürfen („REACh“) …
• … keine Stoffe der Kandidatenliste (jeweils aktueller Stand) gemäß Artikel 59 (1) der Verordnung (EG) 1907/2006 über 0,1 Massen-% enthalten,
• … keine verbotenen Stoffe des Anhangs XVII der Verordnung (EG) 1907/2006 über den dort genannten Grenzwerten enthalten,
• … keine zulassungspflichtigen Stoffe des Anhangs XIV der Verordnung (EG) 1907/2006 enthalten.
Link zur Kandidatenliste auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur (EChA): https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table
Abweichungen sind FALKE gesondert mitzuteilen und ausdrücklich vor der Lieferung zu bestätigen.
Ergänzende Anforderungen
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
FALKE unterliegt dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG). Um dieser gesetzlichen Anforderung nachzukommen, sind Sie verpflichtet, uns die Lieferkettedes von uns bezogenen Artikels/Materials bis zurück zum Rohstoff offenzulegen.
Medizinartikel
Ergänzend zu den zuvor genannten Anforderungen, gelten bei Medizinprodukten folgende Abweichungen:• Erzeugnisse: Oekotex Klasse 1 Anhang 6 ggf. nach Vereinbarung Oekotex Klasse 1 Anhang 4
• Chemikalien: ZDHC Level 2
Nach Vereinbarung zusätzlich zu erbringenden Nachweise:
• Aufstellung aller Inhaltsstoffe / Certificate of Analysis
• Nachweis der Biokompatibilität nach ISO 10993
• Lieferantenselbstauskunft MDR (Anforderungen an Lieferanten von Medizinprodukten)
Lieferanten, deren Produkte in Medizinartikel eingehen, werden von FALKE darüber informiert.
Weitere Anforderungen
Prüfung |
Anforderung |
Bemerkung |
Biologisch aktive Produkte |
Keine |
Außer Behandlungen, welche von Oeko-Tex akzeptiert |
Flammhemmende Produkte |
Keine verbotenen Flammschutzmittel gemäß Anhang |
Außer Behandlungen, welche von Oeko-Tex akzeptiert |
Geruchsprüfung |
Kein Geruch nach Schimmel, Schwerbenzin, Fisch, |
In Anlehnung SNV 195 651 |
Asbest |
Kein Befund bei polarisationsmikroskopischer Prüfung |
|
Kunststoffe |
Kein PVC in Sohlendruck oder Applikation |
Verpackungsvorschriften
Garnspulen sowie die Umverpackung der Garne sind entsprechend der im Anhang gezeigten Verpackungsvorschrift anzuliefern.Gültigkeit und Meldepflicht
Lieferanten sind verpflichtet, FALKE jegliche Änderung an seinen Materialien und Chemikalien, Veränderungen an Kernprozessen oder Aktualisierungen bzw.Entfall von Zertifizierungen unaufgefordert vor Lieferung der neuen / geänderten Materialien oder Chemikalien anzuzeigen.
Sozialstandards
Für die Einhaltung von Sozialstandards innerhalb unserer Lieferkette verweisen wir auf den FALKE Code of Conduct und die Grundsatzerklärung nach demLieferkettensorgfaltspflichtengesetz.